Umkehrhypothek - das Eigenheim als Geldquelle
Umkehrhypothek
Mit der Umkehrhypothek beleiht der Eigentümer einer Immobilie einen Teil seiner eigengenutzten Immobilie und erhält eine Auszahlung (2. Rente), die an keinen Verwendungszweck gebunden ist.
Sie ist die Antwort auf einen steigenden Widerspruch: Es sind keine Erben zu bedenken, man will im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, hat aber dafür nicht in ausreichendem Umfang die finanziellen Mittel flüssig.
Selbstnutzende Wohneigentümer beklagen zunehmend
Was spricht dann gegen eine Prüfung der „Verflüssigung der Immobilie“ ab dem 65. Lebensjahr?
Da eine qualifizierte und seriöse Beratung beim Thema "Umkehrhypothek" besonders wichtig ist, wird zu jedem Termin ein Beratungsprotokoll angefertigt.
Sie ist die Antwort auf einen steigenden Widerspruch: Es sind keine Erben zu bedenken, man will im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, hat aber dafür nicht in ausreichendem Umfang die finanziellen Mittel flüssig.
Selbstnutzende Wohneigentümer beklagen zunehmend
- das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung
- eine steigende Lücke zwischen dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der Rente
- eine fehlende bzw. begrenzte private Zusatzvorsorge
Was spricht dann gegen eine Prüfung der „Verflüssigung der Immobilie“ ab dem 65. Lebensjahr?
- Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie, wohnen darin weiterhin mietfrei und können Ihre Eigentumsrechte uneingeschränkt ausüben
- Für diese „ImmoRente“ spielt die Höhe Ihres Einkommens keine Rolle. Es wird bei Bewilligung nicht geprüft.
- Sie müssen diese Rentenzahlung aus Ihrer 2. Rente nicht versteuern.
- Mit einer festen monatlichen Rate (Rente) über die gesamte Laufzeit erhöhen Sie Ihre Liquidität und erfüllen sich lange Zeit gehegte Wünsche
Da eine qualifizierte und seriöse Beratung beim Thema "Umkehrhypothek" besonders wichtig ist, wird zu jedem Termin ein Beratungsprotokoll angefertigt.



