Neue Gründungsförderung ab 01.04.2011


Das Förderangebot der KfW Bankengruppe wird ab dem 01.04.2011 umgestellt auf den  KfW-Gründerkredit-Startgeld (bis 100.000 Euro) für Gründerinnen und Gründer und den  KfW-Unternehmerkredit-Universell (bis 10 Mio Euro).

Wichtig zur neuen Gründungsförderung


Der KfW-Gründerkredit-Startgeld ist für Gründerinnen und Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und auch für Freiberufler (auch Heilberufe). Diese Darlehn dürfen auch Unternehmensnachfolger nutzen. Gefördert werden Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen.

Das Darlehn kann auch in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen im Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Nebenerwerb mittelfristig (ca. in 3 Jahren) zu einem Vollerwerb wird.

Diese neue Form der Gründungsförderung kann auch für eine erneute Existenzgründung nach einem unternehmerischen Scheitern genutzt werden, auch dann, wenn der Kreditnehmer seinen vorherigen Kredit nicht zurückzahlen konnte!