Jeder Mensch möchte individuell wahrgenommen und beraten werden, insobesondere bei der Altersvorsorge. Dafür ist Vertrauen, Fachkompetenz, Nähe zum Mandanten und Kontinuität notwendig. Insbesondere ein älterer Mensch erwartet, dass man ihm zuhört, sich Zeit nimmt, seine Situation versteht und nicht nur über Produktbroschüren spricht.

Für die Erarbeitung individueller Lösungen für die Altersvorsorge der „Generation 50 plus“ sollte deshalb der Berater auf Augenhöhe sein, d.h. seine eigenen Erfahrungen, sein Wissen und seine Kenntnisse sowie seine persönlichen Veränderungen über die Jahre und seine Überzeugungen in diese speziellen Beratungen der Finanz- und Vorsorgeplanung einfließen lassen. Sprich: Er sollte selbst dieser Generation 50 plus angehören.

Um die Bedarfssituation der Finanz- und Vorsorgeplanung richtig zu erfassen und das jeweilige Risikoprofil darzustellen, ist es wichtig, um die Themen zu wissen, die den älteren Mandanten bewegen:

•    sorglos in den Ruhestand
•    die finanziellen Bedingungen bei Beginn des Ruhestandes
•    Kinder aus dem Haus / Geburt der Enkel
•    Gesundheit und Fitness im Alter
•    Pflegerisiko
•    Krankheiten und erhöhtes Unfallrisiko
•    Wohnen im Alter / Altersruhesitz
•    Verlust des Partners
•    Reiselust
•    Erwerb hochwertiger Produkte
•    Vermögenslage im Alter zur Sicherung seiner Einkünfte
•    Erben und Vererben

Es geht um ein gemeinsames ordnen, planen, informieren, dokumentieren und entscheiden. Je besser die Bedarfsituation und die Risiken gemeinsam beschrieben sind, so sensibel können die oft unangenehmen Alterthemen angesprochen werden. Es ist wichtig diese Themen im Gesamtzusammenhang anzusprechen:

•    Lebensbilanz ziehen und eine Budgetierung vornehmen
•    Testament
•    Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen
•    Wohnungsfrage im Alter klären
•    Trauerfall und Beerdigung regeln

Als Berater für Finanz- und Vorsorgeplanung nehme ich in diese Mandantengespräche gern ein vorbereitetes Arbeitsmittel mit, in dem die Familie alle Vertraulichkeiten und regelnden Dinge in einem Dokument zusammenfassen können. Diese Unterlagen enthalten auch Hinweise zum aktuellen Erbschaftssteuergesetz, steuersparende Tipps zur Testamentgestaltung und Muster für Vorsorgeverfügungen. Gerne lasse ich mir am Ende des Gesprächs vom beratenen Mandaten sagen, dass er so etwas in seiner Bank noch nicht erlebt hat!