Mini-Job-Rente
Mit Sorge betrachten wir alle die ständige Reduzierung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Vollzeit zugunsten neuer Minijobs. Den 400 Euro-Kräften am Arbeitsmarkt entsteht mit den pauschal vom Arbeitgeber abzuführenden Sozialabgaben ein gesetzlicher Rentenanspruch von 3,26 EUR pro Arbeitsjahr!
Wird mit dem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Arbeitgeber zahlt statt einer Lohnerhöhung einen Beitrag (brutto für netto) zu einer Minijobrente, so kann hieraus eine Rente von mehreren hundert Euro bzw. ein fünf- bis sechsstelliges Vorsorgungskapital erwachsen. Die Vorteile liegen für alle auf der Hand. Die 400 Euro-Kräfte erhalten sich ihre bisherige Vergütung ohne Abzüge und der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten ein. Es wird regelrecht nur Zeit für mehr Rente investiert.
Wird mit dem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Arbeitgeber zahlt statt einer Lohnerhöhung einen Beitrag (brutto für netto) zu einer Minijobrente, so kann hieraus eine Rente von mehreren hundert Euro bzw. ein fünf- bis sechsstelliges Vorsorgungskapital erwachsen. Die Vorteile liegen für alle auf der Hand. Die 400 Euro-Kräfte erhalten sich ihre bisherige Vergütung ohne Abzüge und der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten ein. Es wird regelrecht nur Zeit für mehr Rente investiert.



