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So retten Azubis ihr Kindergeld
Junge Leute können in der Ausbildung grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Dies gilt allerdings nur, wenn ihr zu versteuerndes Ausbildungseinkommen unter 8004 EUR pro Jahr liegt.
Unter Umständen kommt diese Summe schnell zusammen, wenn neben der Ausbildungsvergütung weitere Einkünfte und Bezüge des jungen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, so auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmer-Sparzulagen, etc. Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge des Azubis (Arbeitnehmers) können zwar vom Gesamtjahreseinkommen abgezogen werden, aber was ist, wenn der saldierte Betrag trotzdem über 8004 EUR pro Jahr liegt? Dann hat sich der Kindergeldanspruch des Azubis erledigt und es wird Zeit einen „Kindergeldretter“ einzuschalten! Damit Azubis weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, gibt es eine einfache Lösung: die Auszubildenden können einen Teil ihrer steuerpflichtigen Vergütung „brutto für netto“ in eine kleine betriebliche Alterversorgung umwandeln. Die umgewandelten Gehaltsteile fließen demnach steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge des Jugendlichen. Mit dieser Maßnahme sinkt das Einkommen unter den Jahresgrenzbeitrag für Auszubildente und das Kindergeld ist gerettet. Die Azubis haben dadurch nicht nur mehr „Cash“ in der Tasche, sondern gleichzeitig einen Grundstock für eine steuerbegünstigte Altersversorgung gelegt. Erfolgt diese o.g. Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung, so können die jungen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung den Vertrag fortführen, beitragsfrei stellen oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. |
Bürgerentlastungsgesetz - Frauen brauchen eigene Ruhestandsplanung
Alle, die bereits eine Rente beziehen, erhalten in den nächsten Wochen von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine schriftliche Mitteilung, dass ihre Rente in den nächsten 10 Jahren nicht steigen wird. Gleichzeitig wissen wir alle auch, dass Rentnerinnen heute im Schnitt deutlich weniger Geld aus der Rentenkasse bekommen. So beträgt die Durchschnittsrente der Frauen in den alten Bundesländern ca. 49,2% der Männer; in den neuen Bundesländern sind es ca. 65,5% der Renten der Männer.
Hinzu kommt, dass Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung den höheren Kapitalbedarf im Ruhestand deutlich unterschätzen. An dieser Stelle müssen wir jetzt nicht die Rechnung über Inflation oder das Absinken von Kaufkraft bemühen. Die eigentliche Gefahr lauert an einer ganz anderen Stelle. Was passiert, wenn Schluss ist, weitere Steuermittel in die Rentenkasse zu „pumpen“? Es werden Teile der Renten mit Kraft des Gesetzes gestrichen. So u.U. Die Witwenrenten, für die der Bezieher nie eigene Beiträge eingezahlt hat. Ich sehe dies so kommen! Der Beschriebene Abstand bei den Renten zwischen Männer und Frauen und die gleichzeitig fehlende Beschäftigung mit diesem Thema sind sehr gefährlich, denn Frauen müssen oft länger mit weniger Geld auskommen und haben auch andere Interessen als Männer bei der Ruhestandsplanung. Liebe Frauen, nutzen Sie deshalb bitte die Vorteile aus dem Bürgerentlastungsgesetz, dem Alterseinkünftegesetz u.a. Setzen Sie bitte ein zusätzliches Netto nicht nur für den heutigen Konsum ein, sondern den wesentlichen Teil für Ihre eigene Vorsorge. Setzen Sie die Steuerersparnis so ein, dass z.B. Ihre Krankenkassenbeiträge dann als Rentner gleich Null sind. Die 390 EUR hole ich mir !Die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit Einführung des Gesundheitsfonds den Einheitssatz von 14,9 Prozent.
Dadurch, dass alle Krankenkassen denselben Beitragsatz verlangen, brauchen die Versicherten eine klare Wettbewerbsorientierung.
Hier ist sie! Für meine Kunden in der gesetzlichen Krankenversicherung biete ich jetzt neben diversen zusätzlichen Leistungen *) einen Vorteil von 390, - EUR:
Das sind doch mal gute Nachrichten! Denn mit dem o.g. Geld können Sie z.B. den Festzuschuss für den Zahnersatz verdoppeln. Sie reduzieren Ihre Eigenleistung an den Zahnarztkosten im besten Fall sogar auf Null!
Meine Kunden, die diesen Tipp nutzen, haben künftig einen online – Zugriff zu ihrer persönlichen Gesundheitsakte, sie haben Einblick in alle Leistungsausgaben für ihre Person. Dies bietet bisher keine gesetzliche Krankenkasse.
*) Fragen Sie bitte alle Leistungen im Überblick bei mir an. Bürgerentlastungsgesetz - Die Vorteile für 2010 werden unterschätztDas Jahr ist wenige Tage alt und die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes auf die eigene persönliche Situation sind weitgehend unbekannt. Aktuelle Umfragen gehen davon aus, dass die neue Steuerentlastung das Nettoeinkommen von 85 Prozent aller Arbeitnehmer erhöht. Die Steuerersparnis selbst schlägt sich dabei im monatlichen Netto nieder und muss nicht über die Steuererklärung zurückgeholt werden! Auch, wenn Sie jetzt darauf verweisen, dass aber auf kommunaler Ebene und in der Versorgung der Haushalte so manche Gebühren steigen, können sich viele vorstellen, einen Teil der finanziellen Entlastung in die private Alters- und Gesundheitsvorsorge zu investieren. Neben dem Plus, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deutlich besser steuerlich geltend gemacht werden können, gibt es weitere entscheidende Vorteile. So z.B. steigt der Prozentsatz, zu dem Aufwendungen für die Basis – Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind, um 2 Prozentpunkte von 68 auf 70 Prozent. Wie viel Netto insgesamt aus den Maßnahmen des Bürgerentlastungsgesetzes, des Konjunkturpakets 2 und des Alterseinkünftegesetzes insgesamt Ihnen zur Verfügung stehen, lässt sich mit wenigen Angaben leicht ausrechnen. Das Ergebnis zeigt Ihnen, wie hoch die monatliche Ersparnis ist, wie die Steuerersparnis für eine Absicherung eingesetzt werden kann und was für Sie dabei herauskommt. Von der Schuleinführung bis zur Rente: Keine Gesundheitsfrage!Ganz aktuell ist ein Tipp für sehr clevere Eltern: Ihr Kind hat zur Schuleinführung in der Zuckertüte (oder auch zum Geburtstag, etc.) viele Geldscheine von Oma und Opa, Tante und Onkel … eingesammelt und fragt sich: Was mache ich nun damit? 1. Sie legen das Geld in ein Depot. Dieses wird mit 4% p.a. verzinst. 2. Aus diesem Depot wird eine KinderRente (Sparplan) mit einem monatlichen Beitrag gespeist. Sie haben erstmal keine Beiträge, die je Monat von Ihrem Konto abgehen. 3. Werden Sie als Versorger des Kindes berufsunfähig oder versterben, so wird die Beitragszahlung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes durch den Versicherer weitergeführt. Wird das Kind selbst berufsunfähig werden die monatlichen Beiträge bis zum Ablauftermin der KinderRenten - Police ebenfalls weiter gezahlt. 4. Als Versorger des Kindes können Sie mit den Verwandten vereinbaren, familiäre Anlässe für Zuzahlungen in die KinderRente zu nutzen (Gutschein). 5. Dieser flexible Sparplan erlaubt es, zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr des Kindes eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen einzuschließen. Das Kind als Schüler oder Student verbleibt in der Berufsgruppe mit geringeren Beiträgen, gleich ob später ein gefahrenvollerer Beruf ausgeübt wird oder nicht. 6. Mit dieser selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Pflegeoption erworben werden. Damit ist eine Pflegerentenversicherung abschließbar - und das wiederum ohne erneute Gesundheitsprüfung. 7. Wissen wir welchen Lebensweg Ihr Kind gehen wird? Welchen beruflichen Gefahren oder Risiken bei sportlichen Hobbys es ausgesetzt sein wird oder will?Es gibt viele Fragen für Sie als Versorger und für die Kinder. Und dennoch: |
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