Die häufigsten Schäden in der Betriebshaftpflicht sind kleine oder mittlere Schäden. Hier ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht besonders ärgerlich, da der Schaden meistens vom Unternehmer selbst gezahlt werden muss.


Sparen Sie sich diese Kosten durch Entfernen aller Selbstbeteiligungen *) in der Betriebshaftpflicht! Das Ziel heißt: Betriebshaftpflicht ohne Selbstbeteiligung!

Jedes Unternehmen hat in seiner Police der Betriebshaftpflicht Sublimits formuliert erhalten. Unter Sublimits versteht man Beschränkungen der Versicherungssumme bei wichtigen zusätzlichen Bereichen der Betriebshaftpflicht. Solche Deckungserweiterungen umfassen z.B. die Leistung der Versicherung für:

  • Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt)
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlustschäden
  • Leitungsschäden
Bearbeitungsschäden in der Betriebshaftpflicht

Ein Dachdeckerbetrieb übernimmt die Teilsanierung des Daches eines Industriegebäudes. Durch unsachgemäßes Hantieren mit dem Gasbrenner wird das Dach zerstört. Die Kosten für den Wiederaufbau belaufen sich auf 400.000 EUR. Bei einer Beschränkung der Versicherungssumme in diesem Bereich der Betriebshaftpflicht auf die üblichen 100.000 EUR muss der Dachdeckerbetrieb 300.000 EUR selbst zahlen.

Mietsachschäden in der Betriebshaftpflicht

Ein Bauunternehmer hat eine Lagerhalle gemietet. Durch unsachgemäße Handhabung eines Farbbrenners kommt es zu einer Explosion, die die Lagerhalle zerstört. Den Schaden von 500.000 EUR deckt die meist in der Betriebshaftpflicht vereinbarte Versicherungssumme von 100.000 EUR für solche Fälle nur zum Teil ab.

Schlüsselverlustschäden in der Betriebshaftpflicht

Ein Elektroinstallateur bekommt von seinem Kunden den Schlüssel für eine zentrale Schließanlage überlassen, um jederzeit für Wartungsarbeiten Zutritt zum Objekt zu haben. Der Schlüssel geht verloren, die komplette Schließanlage muss ausgetauscht werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 40.000 EUR. Marktüblich ist in der Betriebshaftpflicht eine Begrenzung der Versicherungssumme für Schlüsselverlust auf 20.000 EUR. In diesem Fall müsste der Handwerker 20.000 EUR selbst tragen.

Leitungsschäden in der Betriebshaftpflicht

Der Bagger eines Bauunternehmens zerstört ein Glasfaserkabel. Schaden und Folgeschäden belaufen sich auf 100.000 EUR. Die Selbstbeteiligung in der Betriebshaftpflicht beträgt hier 30 Prozent und sie ist nicht auf eine Mindestsumme begrenzt. Der Unternehmer hat also einen Eigenanteil von 30.000 EUR zu tragen.

Dies sind nur einige Beispiele für die erheblichen finanziellen Risiken eines Unternehmens. Solche Sublimits und Selbstbeteiligungen in der Betriebshaftpflicht können die Existenz kosten!

Achtung:
Sparen Sie sich das Risiko, die Schadenssummen, die über solche Einschränkungen hinausgehen, selbst zahlen zu müssen! Das Ziel heißt: Betriebshaftpflicht ohne Sublimits! Bei den o.g. Beispielen wäre alles bis zur Höhe der vollen Sachversicherungssumme versichert (meist über 1.000.000 EUR).

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